Allgemeine Geschäftsbedingungen
Sales Twins GbR · Stand: Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Sales Twins GbR, An der Kappe 81b, 13583 Berlin (nachfolgend „Sales Twins“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“).
- Sales Twins erbringt Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB erfolgt nicht.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Sales Twins stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
- Individuelle Vereinbarungen, insbesondere die Regelungen des jeweiligen Angebots, haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Vertragsgegenstand
- Sales Twins unterstützt den Kunden bei der Neukundengewinnung im B2B-Bereich, insbesondere durch Lead-Recherche, telefonische Kaltakquise (Cold Calling), E-Mail- und LinkedIn-Outreach sowie die Vereinbarung qualifizierter Termine.
- Sales Twins schuldet die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Tätigkeiten. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, insbesondere das Zustandekommen von Verträgen zwischen dem Kunden und den kontaktierten Unternehmen, ist nicht Gegenstand des Vertrages.
- Der konkrete Leistungsumfang, das gebuchte Paket sowie die vereinbarte Anzahl qualifizierter Termine ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
§ 3 Zustandekommen des Vertrages
- Angebote von Sales Twins sind freibleibend und bis zu dem im Angebot genannten Datum gültig.
- Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch den Kunden zustande. Die Annahme kann durch Rücksendung des unterzeichneten Angebots oder durch Bestätigung in Textform (z. B. E-Mail) unter Bezugnahme auf die Referenznummer erfolgen.
- Der Beginn der Zusammenarbeit erfolgt innerhalb von fünf Werktagen nach schriftlicher Auftragserteilung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
§ 4 Leistungsumfang
Sofern im Angebot nicht abweichend geregelt, umfasst die Zusammenarbeit insbesondere:
- Definition und laufende Pflege des Ideal Customer Profiles (ICP)
- Aufbau und Anreicherung der Kontaktlisten (Firmenrecherche, Entscheider-Identifikation)
- Cold Calling sowie Multichannel-Ansprache über Telefon, E-Mail und LinkedIn
- Einwandbehandlung und Terminqualifizierung nach den gemeinsam vereinbarten Kriterien
- Terminvereinbarung direkt im Kalender des Kunden
- Reporting im vereinbarten Rhythmus sowie Review-Gespräche gemäß gebuchtem Paket
- Ein Termin gilt als qualifiziert, wenn er den zwischen den Parteien vor Leistungsbeginn schriftlich festgelegten Kriterien entspricht.
- Terminausfälle, die der Kunde zu vertreten hat, sowie kurzfristige Absagen durch den Interessenten gehen nicht zu Lasten von Sales Twins.
- Erscheint ein vereinbarter Gesprächspartner nicht zum Termin (No-Show), nimmt Sales Twins binnen zwei Werktagen erneut Kontakt auf und versucht, einen Ersatztermin zu vereinbaren. Die Nachverfolgung erfolgt so lange, bis entweder ein neuer Termin feststeht oder ein nachvollziehbarer Absagegrund dokumentiert ist.
- Ein No-Show gilt als abgeschlossen, sobald ein Ersatztermin vereinbart und bestätigt wurde oder der Ansprechpartner den Bedarf ausdrücklich verneint beziehungsweise um keine weitere Kontaktaufnahme gebeten hat. In letzterem Fall entsteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin. Sales Twins dokumentiert den Vorgang und informiert den Kunden.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde stellt Sales Twins alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Dies umfasst insbesondere Angaben zum Angebot, zur Zielgruppe sowie erforderliche Kalender- und CRM-Zugänge.
- Der Kunde benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner und stellt sicher, dass Freigaben (z. B. zu Gesprächsleitfäden und Sequenzen) zeitnah erteilt werden.
- Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte und Angaben frei von Rechten Dritter sind und keine gesetzlichen Bestimmungen verletzen.
- Verzögerungen, die auf einer nicht rechtzeitigen Mitwirkung des Kunden beruhen, verlängern die vereinbarten Zeiträume entsprechend und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung.
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
- Es gelten die im jeweiligen Angebot genannten Preise.
- Sales Twins macht als Kleinunternehmen von der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG Gebrauch. Die genannten Preise enthalten daher keine Umsatzsteuer und verstehen sich als Endpreise.
- Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus.
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist Sales Twins berechtigt, die Leistungserbringung nach vorheriger Ankündigung bis zum vollständigen Ausgleich auszusetzen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
§ 7 Laufzeit und Kündigung
- Die Vertragslaufzeit beträgt drei Monate, beginnend mit dem vereinbarten Start der Zusammenarbeit.
- Sofern keine Kündigung in Textform erfolgt, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils einen weiteren Monat.
- Die Kündigungsfrist beträgt 30 Tage zum jeweiligen Laufzeitende. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist das Eingangsdatum der Kündigung bei Sales Twins.
- Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E-Mail an info@sales-twins.com).
§ 8 Vertraulichkeit
- Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und ausschließlich für Zwecke der Vertragserfüllung zu verwenden.
- Diese Verpflichtung gilt über das Ende der Zusammenarbeit hinaus fort.
- Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, ohne Verletzung dieser Vereinbarung öffentlich bekannt werden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offenzulegen sind.
§ 9 Datenschutz und Datenverarbeitung
- Beide Parteien halten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen ein, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
- Soweit Sales Twins personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
- Eine Weitergabe der recherchierten Kontaktdaten an Dritte oder eine Nutzung für Dritte über den vereinbarten Zweck hinaus erfolgt nicht. Erfüllungsgehilfen von Sales Twins (z. B. CRM- oder Telefonie-Dienstleister) dürfen Daten im Auftrag verarbeiten, jedoch nicht für eigene Zwecke nutzen.
- Die telefonische und elektronische Ansprache erfolgt unter Beachtung der Vorgaben des UWG. Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm übermittelten Kontaktdaten rechtmäßig erhoben wurden.
§ 10 Nutzungsrechte an Kontakten und Ergebnissen
- Alle im Rahmen der Zusammenarbeit generierten Kontakte und Termine darf der Kunde während der Vertragslaufzeit unbegrenzt für eigene Vertriebszwecke nutzen.
- Von Sales Twins erstellte Arbeitsergebnisse wie Gesprächsleitfäden, Sequenzen und Reportings dürfen vom Kunden für eigene Zwecke genutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Verwertung außerhalb des eigenen Geschäftsbetriebs bedarf der vorherigen Zustimmung von Sales Twins in Textform.
§ 11 Haftung
- Sales Twins haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Sales Twins nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
- Sales Twins haftet nicht für den wirtschaftlichen Erfolg der Akquisemaßnahmen oder für Entscheidungen kontaktierter Unternehmen.
§ 12 Referenznennung
- Sales Twins ist berechtigt, den Kunden nach vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz zu nennen und dessen Firmenlogo zu Referenzzwecken zu verwenden.
- Der Kunde kann diese Zustimmung jederzeit für die Zukunft widerrufen.
§ 13 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Juli 2026 · Sales Twins GbR, An der Kappe 81b, 13583 Berlin